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   LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08   

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https://dejure.org/2009,5463
LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08 (https://dejure.org/2009,5463)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2009 - L 4 KA 76/08 (https://dejure.org/2009,5463)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2009 - L 4 KA 76/08 (https://dejure.org/2009,5463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 Abs 1 S 1 SGB 5, § 85 Abs 4 S 3 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von praxisbezogenen Honorarverwerfungen - junge Praxis - Befugnis - Vorstand einer KÄV - abweichende Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer Sonderregelung zum praxisindividuellen Regelleistungsvolumen; Auslegung einer Honorarvereinbarung zwischen einem Arzt und den Verbänden der Krankenkassen; Vereinbarkeit einer Honorarvereinbarung mit den Verbänden der Krankenkassen mit höherrangigem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Ob die Beklagte diese Regelungen - jedenfalls bis vom Quartal IV/2006 - bei Erlass ihrer Honorarbescheide auch zutreffend angewandt hat, wovon der Senat in Übereinstimmung dem Sozialgericht ausgeht, kann und muss hier dahingestellt bleiben, denn Gegenstand dieses Rechtsstreits ist nicht ein einzelner Honoraranspruch der Klägerin sondern eine Sonderregelung zu einer allgemeinen Honorarverteilungsregelung im HVV, über die die Beklagte vorab durch Verwaltungsakt entschieden hat (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 65/97 R, Juris Rdnr. 17 bis 19).

    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG (siehe etwa: Urteile vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 65/97 R, Juris Rdnr. 22 bis 25 und vom 3. März 1999, Az.: B 6 KA 15/98 R, Juris Rdnr. 36), die sich auf seinerzeit noch einseitig von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffene Honorarverteilungsregelungen bezog, ohne weiteres auf die nunmehr zwischen KV und Krankenkassenverbänden zu vereinbarenden Honorarverteilungsverträge zu übertragen ist, auch wenn eine am Willen der Vertragspartner orientierte Auslegung des Vertragsinhaltes keine Befugnis des Vorstandes zur Regelung sämtlicher atypischer Fälle erkennen lässt und auch nach dem BRLV eine Befugnis zu Ausnahmeregelungen nur zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung vorgesehen ist.

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Allein der Gesichtspunkt, dass es in einem Rechtsstreit auf den Inhalt, die Auslegung oder die Wirksamkeit einer (Honorarverteilungs-)Regelung ankommt, führt nicht dazu, dass die Entscheidung gegenüber den an der Normsetzung Beteiligten nur einheitlich ergehen kann und deren Beiladung in jedem Vergütungsrechtsstreit deshalb notwendig wird (so: BSG, Urteil vom 17. September 2008, B 6 KA 46/07 R, Juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Mit dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit ist es unvereinbar, wenn die durch ein System individueller Bemessungsgrenzen beabsichtigten Vergütungsbeschränkungen unterdurchschnittlich große Praxen faktisch daran hindern, ihren Umsatz durch einen Zugewinn von Patienten zumindest bis zum durchschnittlichen Umsatz der Arztgruppe, der die Praxis zugehört, zu steigern (so: BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 71/97 R).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung des BSG (siehe etwa: Urteile vom 21. Oktober 1998, Az.: B 6 KA 65/97 R, Juris Rdnr. 22 bis 25 und vom 3. März 1999, Az.: B 6 KA 15/98 R, Juris Rdnr. 36), die sich auf seinerzeit noch einseitig von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffene Honorarverteilungsregelungen bezog, ohne weiteres auf die nunmehr zwischen KV und Krankenkassenverbänden zu vereinbarenden Honorarverteilungsverträge zu übertragen ist, auch wenn eine am Willen der Vertragspartner orientierte Auslegung des Vertragsinhaltes keine Befugnis des Vorstandes zur Regelung sämtlicher atypischer Fälle erkennen lässt und auch nach dem BRLV eine Befugnis zu Ausnahmeregelungen nur zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung vorgesehen ist.
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Eine rechtmäßige Änderung könnte auch in einer vollständigen Umgestaltung oder Abschaffung der unter Ziff. 7.5 HVV getroffenen Regelung bestehen, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BSG (siehe etwa Urteil vom 24. August 1994, L 6 RKa 15/93, Juris Rdnr. 27 - 31 zur "Segeberger Wippe") zumindest bis zur Änderung des HVV ab Quartal II/07 ohnehin als fragwürdig erscheinen mag.Auch wäre vorstellbar, dass dem Vorstand der Beklagten im Rahmen der Ausgleichsregelung nach Ziff. 7.5 eine eigene Regelungskompetenz für Fälle der vorliegenden Art eingeräumt werden könnte, wie dies etwa bei der fallzahlabhängigen Quotierung nach § 5 Abs. 2 f) HVV-2008 der Fall ist (so: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. November 2008, Az.: L4 KA 14/08).Eine Beiladung der am HVV beteiligten Kassenverbände war insoweit nicht erforderlich.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 B

    Honorarverteilung durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung, Vorgabe fallwert-

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Das BSG hat auch mehrfach ausdrücklich bekräftigt, dass das Wachstum, das unterdurchschnittlichen Praxen durch Gestaltungen der Honorarverteilung nicht verbaut werden darf, nicht durch reine Leistungsausweitungen, sondern durch eine Erhöhung der Zahl der behandelten Patienten erzielt werden muss (so zuletzt: BSG, Urteil vom 19. Juli 2006, Az.: B 6 KA 1/06 B, Juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 17/09 R

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

    Auszug aus LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 6 KA 17/09 R.
  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Einbeziehung probatorischer

    Praxisanfänger innerhalb der Fachgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auch soweit es sich um eine Neuniederlassung handelt, haben einen Anspruch auf Freistellung von einem Regelleistungsvolumen für das erste Quartal und Verdoppelung des Regelleistungsvolumens für die sieben Folgequartale (Bestätigung von SG Marburg, Urt. v. 27.08.2004 - S 12 KA 424/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -).

    Das Urteil der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 - (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -) betraf eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und -psychotherapie.

    Auf dieser Grundlage werde die Beklagte die Klägerin hinsichtlich einer Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen neu zu bescheiden haben (SG Marburg, Urt. v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings betreffen die Beschwerde und die (unselbständige) Anschlussberufung einen (identischen) Streitgegenstand (zur Addition bei identischem Streitgegenstand vgl. LSG Hessen, Urteil vom 29.04.2009 - L 4 KA 76/08 -, LSG Berlin, Beschluss vom 30.01.2004 - L 15 B 41/00 KR ER -).
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3

    Die dem zugrunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziffer 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u.a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/05, alle veröffentlicht in juris).
  • SG Marburg, 13.02.2009 - S 12 KA 353/07

    Zuerkennung eines höheren Regelleistungsvolumens gegenüber einer Kinder- und

    Das Urteil der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 - (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -) betraf eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und -psychotherapie.

    Auf dieser Grundlage werde die Beklagte die Klägerin hinsichtlich einer Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen neu zu bescheiden haben (SG Marburg, Urt. v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -).

  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie mit Berechtigung zur Erbringung von

    Die dem zugrunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziffer 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/05, alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der

    Die dem zugrunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziffer 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u.a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/05, alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des

    Die dem zu Grunde liegenden Regelungen, nämlich der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 93. Sitzung vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von Regelleistungsvolumen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung vom 1. Januar 2005 (DÄ 2004, 101 (46), A - 3129) sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziff. 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/08, alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Hessen, 02.02.2011 - L 4 KA 36/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - eigenständige Klärung von Vorfragen mit

    Der Beschluss des Bewertungsausschusses sowie die daran anknüpfenden Regelungen in Ziffer 6.3 HVV sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. u. a. HLSG, Urteil vom 11. Februar 2009, L 4 KA 82/07; Urteil vom 29. April 2009, L 4 KA 76/08; Urteil vom 24. Juni 2009, L 4 KA 85/05, alle veröffentlicht in juris).
  • LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08

    Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen

    Ob die Beklagte die Regelungen zur Bildung des Regelleistungsvolumens im Rahmen des Erlasses ihrer Honorarbescheide auch zutreffend angewandt hat, das Regelleistungsvolumen also jeweils richtig berechnet wurde, muss hier dahingestellt bleiben, da Gegenstand des Rechtsstreits, wie oben dargestellt, nicht der Honoraranspruch, sondern eine Sonderregelung zum HVV ist, über den die Beklagte gesondert durch Verwaltungsakt entschieden hat (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998, B 6 KA 65/97 R, juris Rdnr. 17-19; Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 2009, L 4 KA 76/08).
  • SG Marburg, 10.02.2010 - S 12 KA 639/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ausgleichsregelung zur Vermeidung von

    Ziffer 7.5 HVV ist ferner rechtswidrig, soweit er junge Praxen, die erst mit oder nach Inkrafttreten des EBM 2005 gegründet wurden, mangels Referenzquartal nicht an der Ausgleichsregelung hat teilnehmen lassen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 26.11.2008 - L 4 KA 14/08 - Revision zurückgewiesen durch BSG, Urt. v. 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R -, zitiert nach Terminbericht Nr. 5/10 v. 04.02.2010; LSG Hessen, Urt. v. 29.04.2009- L 4 KA 76/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris, Revision anhängig: BSG - B 6 KA 17/09 R -).
  • SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 98/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag -

  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Einbeziehung von probatorischen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1282/15
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1125/15
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